Mit 25.05.2018 tritt die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wesentlicher Kernpunkt dieser Verordnung ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Im § 32 der DSGVO wird explizit darauf hingewiesen, dass nachfolgende . Maßnahmen getroffen werden müssen um, diesem Schutz gerecht zu werden :
- Pseudonymisierung bzw. Verschlüsselung.
Bei einem Securitybreach entfällt die Meldung an die Datenschutzbehörde, wenn personenbezogene Daten verschlüsselt wurden (§ 33 der DSGVO)
Gemalto Verschlüsselungstechnolgien sind in der Lage, alle Daten die Sie verarbeiten müssen zu verschlüsseln, unabhängig davon, ob ihre Daten on premise, virtualisiert oder in der Cloud sind.
Mit dem Protokoll KMIP (Key Management Interoperability Protocoll) ist Gemalto in der Lage, bereits bestehende Verschlüsselungstechnologien unter eine zentrale Verwaltung zu stellen und third party Anbieter einzubinden (z.B. Storageverschlüsselung).
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Mag. Ludwig Oberhuemer
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